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Gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsrichtlinien

Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgen nun eine Reihe von Untersuchungen. 

  • Frauenärztliche Untersuchung
    Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
    Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Erhebung der Krankheitsgeschichte die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter mit einer Abstrichentnahme, die auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht wird.
    Die folgenden Untersuchungen werden auch bei den weiteren Vorsorgeterminen durchgeführt:
    Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, Gewichtskontrolle, Eisenwertbestimmung der Blutkörperchen (Hämoglobin).

  • Blutuntersuchungen
    Zu Beginn erfolgt die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um ggf. eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Der Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt.
    Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung.
    Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche Infektion mit Hepatitis B aufdecken soll.

  • Ultraschalluntersuchungen
    Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).
    1. Screening: 09.-12. SSW
    2. Screening: 19.-22. SSW
    3. Screening: 29.-32. SSW
    Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen etl. schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um ggf. eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

  • Farbdoppler Ultraschall 
    Mit dem Farbdopplerultraschall kann die Blutversorung des Kindes und die aktuelle Funktion des Mutterkuchens gemessen werden. Diese Untersuchung ist ab der 25. Woche empfohlen.

  • Fetale Echokardiographie
    Wir untersuchen und beurteilen die Lage, Symmetrie und Größe des Herzens ihres Kindes.
    Weiterhin werden Herzfrequenz, Herzklappen und die Gefäße beurteilt und abgeklärt.

Praxis Dr. med. Julia Mahlein

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Schwerpunkte

  • Fachärztin für Frauenheilkunde
    und Geburtshilfe
  • Perinatalmedizin
  • Pränataldiagnostik (DEGUM Stufe II)

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